Alltag & Lebensstil
Lüften, Lärm, Licht und Gewohnheiten — die Dinge, die den Alltag ausmachen, mit den Zahlen und Regeln, die in Deutschland gelten.
Aktualisiert 7. September 2026 · Zuletzt geprüft 7. September 2026 · 20 Rechner
Stoßlüften — Minuten, keine Kippstellung
Die gekippte Fensterstellung tauscht kaum Luft aus, kühlt aber die Fensterlaibung dauerhaft aus. Dort schlägt sich Feuchtigkeit nieder, und genau dort entsteht Schimmel. Wirksam ist Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern, am besten quer durch die Wohnung.
| Jahreszeit | Dauer je Lüftungsvorgang |
|---|---|
| Dezember bis Februar | 4 bis 6 Minuten |
| März und November | 8 bis 10 Minuten |
| April und Oktober | 12 bis 15 Minuten |
| Mai bis September | 20 bis 30 Minuten |
Drei- bis viermal täglich, nach dem Duschen und Kochen zusätzlich. Im Winter dauert es kürzer, weil kalte Luft weniger Feuchtigkeit trägt und den Austausch schneller erledigt — nicht umgekehrt.
Zielbereich für die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen: 40 bis 60 Prozent. Entscheidend ist dabei nicht der Raummittelwert, sondern die Temperatur der kältesten Wandfläche. An einer Außenwand hinter einem Schrank kann Schimmel wachsen, während das Hygrometer in der Raummitte unauffällig bleibt.
Ein Standardglas sind rund 10 bis 13 Gramm Alkohol
„Ein Glas" ist keine Menge. Vergleichbar wird es erst in Gramm reinem Alkohol, und ein Standardglas entspricht in Deutschland ungefähr:
- 0,25 l Bier (etwa 5 % vol)
- 0,1 l Wein (etwa 12 % vol)
- 0,04 l Spirituose (etwa 40 % vol)
Die Rechnung dahinter: Menge in Millilitern × Volumenprozent × 0,8 ÷ 100. Ein großes Bier im Restaurant sind damit zwei Standardgläser, ein Weinglas nach Hausmaß oft anderthalb bis zwei.
Zur Einordnung des eigenen Trinkverhaltens gibt es in der Kategorie Risiko & Vorsorge den AUDIT-C-Fragebogen.
In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze, ab 0,3 ‰ kann bei Auffälligkeiten bereits eine Straftat vorliegen. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰. Wer getrunken hat, fährt nicht.
Krankschreibung — was seit der eAU gilt
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für gesetzlich Versicherte elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft sie dort ab; Sie müssen den „gelben Schein" nicht mehr selbst einreichen. Was bleibt, ist Ihre Pflicht, sich unverzüglich krankzumelden — und zwar an dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt.
Ab wann eine Bescheinigung nötig ist, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Gesetzlich ist der vierte Tag vorgesehen, viele Verträge nennen den ersten, und der Arbeitgeber darf sie auch ohne besonderen Anlass vom ersten Tag an verlangen. Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich, bevor der Fall eintritt.
- Kein Promillerechner
- Gründe oben. Das ist die einzige Lücke in dieser Kategorie, die wir aktiv verteidigen.
- Keine Rechtsberatung
- Die Seiten zu Krankschreibung und Pflegegrad erklären die Systematik. Für den Einzelfall sind Krankenkasse, Pflegestützpunkt, Sozialverband oder eine Rechtsberatung zuständig.
- Kein zweiter Pack-Years-Rechner
- Die Rauchbelastung in Pack-Years steht in der Kategorie Risiko & Vorsorge. Denselben Rechner unter zwei Adressen zu führen, hilft niemandem und schadet der Auffindbarkeit beider Seiten.
- Keine Entwöhnungsprogramme
- Der Rauchstopp-Rechner zeigt Zeit und Kosten. Begleitung beim Ausstieg bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit ihrem Rauchfrei-Programm und einer telefonischen Ausstiegsberatung an; bei Alkohol helfen die Landesstellen für Suchtfragen und Suchtberatungsstellen vor Ort weiter — kostenfrei und auf Wunsch anonym.
Die Rechner in dieser Kategorie sind allgemeine Information zu Alltag und Wohnumfeld und ersetzen weder ärztliche noch rechtliche Beratung. Bei Beschwerden, die Sie auf Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz zurückführen — etwa anhaltender Husten bei Schimmelverdacht —, gehört die Abklärung in die Hausarztpraxis. Einzelheiten im medizinischen Haftungsausschluss.