Krankschreibung
„Die Praxis meldet mich schon krank“ ist die folgenreichste Fehlannahme seit der elektronischen Umstellung.
Aktualisiert 7. September 2026 · Referenzwerte von 2026
Ihre Situation
Zwei Pflichten werden oft verwechselt: melden und nachweisen.
Was jetzt gilt
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—Zwei Pflichten, die ständig verwechselt werden
Seit der Umstellung auf die elektronische Krankmeldung hält sich eine folgenreiche Fehlannahme: „Die Praxis meldet mich schon krank.“ Das stimmt nur zur Hälfte.
- Die Anzeigepflicht — Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und voraussichtlich wie lange — liegt weiterhin bei Ihnen. Unverzüglich, am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn. Anruf, Mail oder Nachricht: Hauptsache, es kommt an.
- Die Nachweispflicht läuft elektronisch: Die Praxis übermittelt die Bescheinigung an Ihre Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Diesen Teil müssen Sie nicht mehr selbst weiterleiten.
Wer sich auf die elektronische Übermittlung verlässt und die Meldung unterlässt, verletzt eine arbeitsvertragliche Pflicht — unabhängig davon, wie krank er ist.
Ab wann brauchen Sie ein Attest?
Gesetzlich ab dem vierten Kalendertag. Ihr Arbeitgeber darf es allerdings schon ab dem ersten Tag verlangen — ohne Begründung. Ob das bei Ihnen gilt, steht im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Das ist einer der Punkte, die man besser nachliest, bevor man sie braucht.
Wichtig: Kalendertage, nicht Arbeitstage. Wochenenden zählen mit.
Die telefonische Krankschreibung
Sie ist dauerhaft möglich — allerdings mit Bedingungen: bei leichteren Erkrankungen, für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bereits bekannt sind, und für einen begrenzten Zeitraum von einigen Tagen. Eine Verlängerung per Telefon ist so nicht vorgesehen.
Ob die Praxis das anbietet, entscheidet sie selbst. Fragen kostet nichts.
Was danach kommt
- Sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber — je Erkrankung. Eine neue, andere Erkrankung startet einen neuen Zeitraum.
- Danach Krankengeld von der Krankenkasse. Es liegt unter dem bisherigen Nettoverdienst; die genaue Berechnung nennt Ihnen die Kasse.
- Für dieselbe Erkrankung ist die Bezugsdauer begrenzt — auf einen längeren Zeitraum innerhalb von drei Jahren.
Wenn absehbar wird, dass die sechs Wochen nicht reichen, lohnt sich der frühe Anruf bei der Krankenkasse. Dort gibt es Beratung, und Lücken in der Bescheinigungskette sind der häufigste Grund für ausbleibende Zahlungen — lassen Sie die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der alten ausstellen.
Drei verbreitete Irrtümer
- „Ich muss sagen, was ich habe.“ Nein. Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an, und sie steht auch nicht auf seinem Teil der Bescheinigung.
- „Ich darf die Wohnung nicht verlassen.“ Nein. Erlaubt ist, was die Genesung nicht verzögert — ein Spaziergang oder der Einkauf sind meist unproblematisch. Entscheidend ist die Art der Erkrankung, nicht der Aufenthaltsort.
- „Während einer Krankschreibung kann mir nicht gekündigt werden.“ Doch. Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung — der Kündigungsschutz richtet sich nach anderen Regeln.
Und ein Punkt, der Geld wert ist: Wer im Urlaub krank wird und das ärztlich bescheinigen lässt, bekommt diese Tage als Urlaub zurück. Das gilt nicht rückwirkend ohne Bescheinigung — also auch im Urlaub zur Praxis gehen.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Arbeitgeber noch selbst informieren?
Ja, und das ist die häufigste Fehlannahme seit der elektronischen Krankmeldung. Die Anzeigepflicht liegt weiterhin bei Ihnen: unverzüglich, am ersten Tag, vor Arbeitsbeginn. Elektronisch läuft nur der Nachweis — die Praxis übermittelt die Bescheinigung an Ihre Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab.
Ab wann brauche ich ein Attest?
Gesetzlich ab dem vierten Kalendertag — Wochenenden zählen mit. Ihr Arbeitgeber darf es allerdings schon ab dem ersten Tag verlangen, ohne Begründung. Ob das bei Ihnen gilt, steht im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Darf ich krankgeschrieben das Haus verlassen?
In aller Regel ja. Erlaubt ist, was die Genesung nicht verzögert — ein Spaziergang oder der Einkauf sind meist unproblematisch. Entscheidend ist die Art der Erkrankung, nicht der Aufenthaltsort. Und die Diagnose müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht nennen; sie steht auch nicht auf seinem Teil der Bescheinigung.
Was passiert nach sechs Wochen?
Dann endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld — es liegt unter dem bisherigen Nettoverdienst. Wichtig ist eine lückenlose Kette von Bescheinigungen: Lassen Sie die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der alten ausstellen. Lücken sind der häufigste Grund für ausbleibende Zahlungen.
Werden meine Angaben zur Krankmeldung gespeichert?
Nein. Die Auskunft läuft vollständig mit JavaScript in Ihrem Browser; Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht und werden nicht gespeichert.
Die Trennung von Anzeige- und Nachweispflicht sowie die Frist zur Vorlage ab dem vierten Kalendertag und das Recht des Arbeitgebers, die Bescheinigung früher zu verlangen, ergeben sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Das elektronische Übermittlungsverfahren zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Die Voraussetzungen der telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Die Dauer der Entgeltfortzahlung, der Anspruch auf Krankengeld und die Gutschrift von Urlaubstagen bei nachgewiesener Erkrankung folgen dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bundesurlaubsgesetz.
Was dieser Rechner nicht leistet: er ist keine Rechtsberatung und nennt keine Beträge. Fristen und Leistungen ändern sich — maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse.
Zuletzt geprüft 7. September 2026 · Nächste Prüfung März 2027 · Veröffentlicht 7. September 2026
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