Mutterschutzfristen
Auf die sechs Wochen davor können Sie verzichten, auf die acht Wochen danach nicht. Und wenn das Kind früher kommt, werden die verlorenen Tage angehängt.
Aktualisiert 7. September 2026 · Referenzwerte von 2026
Schutzfristen berechnen
Nach dem Mutterschutzgesetz. Das tatsächliche Geburtsdatum tragen Sie erst ein, wenn es feststeht — vorher rechnet der Rechner mit dem Termin.
aus dem Mutterpass
verändert das Ende der Frist
Beides verlängert die Frist danach auf zwölf Wochen
Ihre Schutzfristen
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—Zwei Fristen, zwei verschiedene Regeln
Das Mutterschutzgesetz sieht zwei Zeiträume vor, und sie funktionieren unterschiedlich.
- Sechs Wochen vor dem errechneten Termin beginnt die Schutzfrist. In dieser Zeit dürfen Sie arbeiten, wenn Sie es ausdrücklich wollen — und Sie können diese Erklärung jederzeit widerrufen, ohne Begründung.
- Acht Wochen nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Darauf können Sie nicht verzichten, auch nicht auf eigenen Wunsch.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist danach auf zwölf Wochen. Dasselbe gilt, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt beim Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird — hier muss allerdings ein Antrag gestellt werden.
Was passiert, wenn das Kind früher kommt
Diese Regel wird oft übersehen und ist finanziell wie zeitlich bedeutsam: Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, werden die Tage der Vorfrist, die dadurch nicht genutzt werden konnten, hinten angehängt. Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich also entsprechend.
Kommt das Kind nach dem Termin, gilt das umgekehrt nicht: Die acht Wochen danach werden vom tatsächlichen Geburtstag an gerechnet, und die zusätzlichen Tage vor der Geburt werden nicht abgezogen. Die Gesamtzeit wird dadurch länger, nicht kürzer.
Was der Mutterschutz nicht ist
Die Schutzfrist ist etwas anderes als ein Beschäftigungsverbot. Ein solches kann ärztlich ausgesprochen werden, wenn Ihre Gesundheit oder die des Kindes bei Fortführung der Tätigkeit gefährdet wäre — unabhängig von der Woche. Auch ein betriebliches Beschäftigungsverbot ist möglich, wenn der Arbeitsplatz nicht sicher gestaltet werden kann.
Und der Mutterschutz ist nicht dasselbe wie die Elternzeit: Diese schließt sich an und muss gesondert beantragt werden, mit eigenen Fristen. Zum Elterngeld gibt es eine eigene Seite.
Kündigungsschutz und Mitteilung
Der Kündigungsschutz gilt vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Er greift allerdings nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß — oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung davon erfährt.
Eine Pflicht, die Schwangerschaft mitzuteilen, besteht nicht. Praktisch gilt aber: Ohne Kenntnis kann der Arbeitgeber die Schutzvorschriften nicht anwenden — weder den Kündigungsschutz noch die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Den Mutterpass müssen Sie dabei nicht vorlegen; eine Bescheinigung über den errechneten Termin genügt.
Geld während der Schutzfristen
Während der Schutzfristen erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das der Arbeitgeber auf das bisherige Nettoentgelt aufstockt — Sie stehen also finanziell in etwa wie vorher da. Beantragt wird es bei der Krankenkasse, mit einer Bescheinigung über den errechneten Termin, die frühestens sieben Wochen vorher ausgestellt werden kann.
Für privat Versicherte, geringfügig Beschäftigte und Selbstständige gelten abweichende Regelungen. Klären Sie das frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse — nicht erst im letzten Monat.
Häufige Fragen
Darf ich in den sechs Wochen vor dem Termin noch arbeiten?
Ja, wenn Sie es ausdrücklich wollen. Die Schutzfrist vor der Geburt ist kein absolutes Verbot — Sie können erklären, dass Sie weiterarbeiten möchten, und diese Erklärung jederzeit widerrufen, ohne Begründung. Anders ist es nach der Geburt: Die acht Wochen danach sind ein absolutes Beschäftigungsverbot, auf das Sie nicht verzichten können, auch nicht auf eigenen Wunsch.
Was passiert, wenn mein Kind vor dem Termin kommt?
Dann werden die Tage der Vorfrist, die Sie dadurch nicht nutzen konnten, hinten angehängt — die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich entsprechend. Kommt das Kind später als berechnet, gilt das nicht umgekehrt: Die acht Wochen danach laufen ab dem tatsächlichen Geburtstag, und die zusätzlichen Tage davor werden nicht abgezogen.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen?
Eine Pflicht dazu besteht nicht. Praktisch ist es aber wichtig: Ohne Kenntnis kann der Arbeitgeber die Schutzvorschriften nicht anwenden — weder den Kündigungsschutz noch die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Den Mutterpass müssen Sie dabei nicht vorlegen; eine Bescheinigung über den errechneten Termin genügt und enthält deutlich weniger Angaben.
Wie lange gilt der Kündigungsschutz?
Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Er greift allerdings nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß — oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung davon erfährt. Wer eine Kündigung erhält und schwanger ist, sollte das deshalb umgehend mitteilen und sich rechtlich beraten lassen.
Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich hier gerechnet habe?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig mit JavaScript in Ihrem Browser — der errechnete Termin und die übrigen Angaben verlassen Ihr Gerät nicht, werden nicht gespeichert und sind nach dem Schließen des Tabs verschwunden. Es gibt weder ein Formular noch eine Anmeldung.
Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, die Verlängerung auf zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie das Anhängen nicht in Anspruch genommener Tage bei vorzeitiger Entbindung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Der Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Entbindung und die Regelungen zum Mutterschaftsgeld folgen denselben Rechtsgrundlagen sowie den Bestimmungen des Fünften Sozialgesetzbuchs.
Was dieser Rechner nicht leistet: er ist keine Rechtsberatung und bildet den Regelfall ab. Verbindliche Auskunft geben die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes, Ihre Krankenkasse und bei arbeitsrechtlichen Fragen eine Rechtsberatung.
Zuletzt geprüft 7. September 2026 · Nächste Prüfung März 2027 · Veröffentlicht 7. September 2026
Die Rechner auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine ärztliche oder hebammliche Betreuung. Maßgeblich sind die Eintragungen in Ihrem Mutterpass. Einzelheiten im medizinischen Haftungsausschluss.