Kassenleistung oder IGeL
Entscheidend ist nicht, ob eine Leistung gut ist — sondern ob Sie in der Lage waren, das selbst zu beurteilen.
Aktualisiert 7. September 2026 · Referenzwerte von 2026
Angebot einordnen
Es geht nicht darum, ob eine Leistung schlecht ist — sondern darum, ob Sie entscheiden konnten.
Einordnung
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—Was Selbstzahlerleistungen sind
Individuelle Gesundheitsleistungen — kurz IGeL — sind Angebote, die Arztpraxen zusätzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen anbieten und die Sie selbst bezahlen.
Sie sind nicht per se schlecht. Manche sind im Einzelfall sinnvoll, andere sind reine Wunschleistungen, und wieder andere haben einen zweifelhaften Nutzen. Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht die Leistung selbst, sondern ob Sie in der Lage waren, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Drei Dinge, die Ihnen zustehen
- Aufklärung. Nutzen, mögliche Risiken und Alternativen — einschließlich der Alternative, nichts zu tun. Wer nur den Nutzen hört, ist nicht aufgeklärt worden.
- Ein schriftlicher Vertrag mit Preis, und zwar vor der Leistung. Ohne ihn muss die Rechnung im Streitfall nicht bezahlt werden. Das ist kein Formalismus, sondern Ihr wirksamster Schutz.
- Bedenkzeit. Sie müssen sich nicht im Termin entscheiden. Der Satz „Ich überlege es mir und melde mich“ ist eine vollständige und höfliche Antwort — mehr braucht es nicht.
Dazu kommt: Eine Selbstzahlerleistung darf nicht Bedingung für die kassenärztliche Behandlung sein. Wer den Eindruck hat, dass eine notwendige Behandlung an einer Zusatzleistung hängt, sollte das ansprechen.
Die typischen Sätze — und was dahintersteckt
- „Das zahlt die Kasse leider nicht.“ Richtig, aber unvollständig. Die nützliche Anschlussfrage lautet: Warum nicht? Manchmal liegt es an der Datenlage, manchmal an fehlender Notwendigkeit im konkreten Fall.
- „Das machen wir gleich mit.“ Genau hier fehlen Bedenkzeit und Vertrag. Eine Leistung, die im laufenden Termin nebenbei mitläuft, war nicht Gegenstand einer Entscheidung.
- „Wer das nicht macht, riskiert …“ Angst ist kein Beratungsargument. Bei diesem Satz lohnt sich Zurückhaltung besonders.
- „Das empfehle ich allen in Ihrem Alter.“ Eine allgemeine Empfehlung ist das Gegenteil einer individuellen Indikation — und Letztere ist der Sinn der Sache.
Wie Sie eine Leistung bewerten
Es gibt eine unabhängige Bewertung von Selbstzahlerleistungen durch den Medizinischen Dienst, die den Nutzen anhand der Studienlage einordnet. Das Ergebnis überrascht viele: Ein erheblicher Teil der geprüften Leistungen wird als unklar oder tendenziell negativ bewertet, nur wenige als positiv.
Das heißt nicht, dass diese Untersuchungen nutzlos sind — es heißt, dass für viele der Nachweis fehlt, dass sie mehr nützen als schaden. Und Schaden gibt es auch bei Früherkennung: falsch positive Befunde führen zu weiteren Untersuchungen, Sorgen und gelegentlich zu Eingriffen, die nicht nötig gewesen wären.
Wenn Sie zustimmen wollen
Nichts spricht dagegen. Achten Sie nur darauf, dass die drei Dinge oben erfüllt sind — und fragen Sie zusätzlich:
- Was ändert sich für mich, je nachdem wie das Ergebnis ausfällt? Wenn sich nichts ändert, ist der Nutzen fraglich.
- Was passiert bei einem auffälligen Befund? Wer eine Untersuchung macht, sollte wissen, worauf er sich einlässt.
- Wie oft ist der Befund fälschlich auffällig? Bei seltenen Erkrankungen sind die meisten auffälligen Ergebnisse falsch positiv.
Häufige Fragen
Was steht mir vor einer Selbstzahlerleistung zu?
Drei Dinge: eine Aufklärung über Nutzen, Risiken und Alternativen einschließlich der Alternative, nichts zu tun; ein schriftlicher Vertrag mit Preis vor der Leistung; und Bedenkzeit — Sie müssen sich nicht im Termin entscheiden. Ohne schriftliche Vereinbarung muss die Rechnung im Streitfall nicht bezahlt werden.
Sind IGeL grundsätzlich unseriös?
Nein. Manche sind im Einzelfall sinnvoll, andere sind Wunschleistungen, wieder andere haben einen zweifelhaften Nutzen. Entscheidend ist nicht die Leistung selbst, sondern ob Sie in der Lage waren, informiert zu entscheiden. Die unabhängige Bewertung durch den Medizinischen Dienst stuft allerdings einen erheblichen Teil der geprüften Leistungen als unklar oder tendenziell negativ ein.
Wie sage ich höflich ab?
„Ich überlege es mir und melde mich.“ Das ist eine vollständige Antwort, und mehr braucht es nicht — Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Nützlich ist außerdem die Rückfrage, warum die Kasse die Leistung nicht übernimmt: Manchmal liegt es an der Datenlage, manchmal an fehlender Notwendigkeit im konkreten Fall.
Was frage ich, wenn ich zustimmen möchte?
Drei Fragen helfen: Was ändert sich für mich, je nachdem wie das Ergebnis ausfällt — wenn sich nichts ändert, ist der Nutzen fraglich. Was passiert bei einem auffälligen Befund. Und wie oft ist der Befund fälschlich auffällig — bei seltenen Erkrankungen sind die meisten auffälligen Ergebnisse falsch positiv.
Bleiben meine Angaben zu dem Angebot auf diesem Gerät?
Ja. Die Einordnung läuft mit JavaScript in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert — es erfährt niemand, dass Sie ein Angebot geprüft haben.
Die Anforderungen an Aufklärung, schriftliche Vereinbarung vor Leistungserbringung und die Unzulässigkeit einer Koppelung an die kassenärztliche Behandlung ergeben sich aus dem Behandlungsvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Gebührenordnung für Ärzte und den Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu individuellen Gesundheitsleistungen. Die Nutzenbewertungen einzelner Selbstzahlerleistungen stammen vom Medizinischen Dienst. Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung, der Verbraucherzentralen und der Krankenkassen sind kostenfrei.
Was dieser Rechner nicht leistet: er ist keine Rechtsberatung und bewertet keine einzelne Leistung. Er prüft, ob die Bedingungen für eine informierte Entscheidung erfüllt waren.
Zuletzt geprüft 7. September 2026 · Nächste Prüfung März 2027 · Veröffentlicht 7. September 2026
Die Rechner auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Ob eine Untersuchung in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Einzelheiten im medizinischen Haftungsausschluss.