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Kassenleistung oder IGeL

Entscheidend ist nicht, ob eine Leistung gut ist — sondern ob Sie in der Lage waren, das selbst zu beurteilen.

Aktualisiert 7. September 2026 · Referenzwerte von 2026

Drei Dinge, die Ihnen vorher zustehen Aufklärung Nutzen, Risiken, Alternativen Schriftlich Vertrag mit Preis vorher Bedenkzeit kein Abschluss im Termin „Ich überlege es mir und melde mich“ ist eine vollständige Antwort.
Ohne schriftliche Vereinbarung vor der Leistung muss die Rechnung im Streitfall nicht bezahlt werden.

Angebot einordnen

Es geht nicht darum, ob eine Leistung schlecht ist — sondern darum, ob Sie entscheiden konnten.

Was Selbstzahlerleistungen sind

Individuelle Gesundheitsleistungen — kurz IGeL — sind Angebote, die Arztpraxen zusätzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen anbieten und die Sie selbst bezahlen.

Sie sind nicht per se schlecht. Manche sind im Einzelfall sinnvoll, andere sind reine Wunschleistungen, und wieder andere haben einen zweifelhaften Nutzen. Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht die Leistung selbst, sondern ob Sie in der Lage waren, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Drei Dinge, die Ihnen zustehen

Dazu kommt: Eine Selbstzahlerleistung darf nicht Bedingung für die kassenärztliche Behandlung sein. Wer den Eindruck hat, dass eine notwendige Behandlung an einer Zusatzleistung hängt, sollte das ansprechen.

Die typischen Sätze — und was dahintersteckt

Wie Sie eine Leistung bewerten

Es gibt eine unabhängige Bewertung von Selbstzahlerleistungen durch den Medizinischen Dienst, die den Nutzen anhand der Studienlage einordnet. Das Ergebnis überrascht viele: Ein erheblicher Teil der geprüften Leistungen wird als unklar oder tendenziell negativ bewertet, nur wenige als positiv.

Das heißt nicht, dass diese Untersuchungen nutzlos sind — es heißt, dass für viele der Nachweis fehlt, dass sie mehr nützen als schaden. Und Schaden gibt es auch bei Früherkennung: falsch positive Befunde führen zu weiteren Untersuchungen, Sorgen und gelegentlich zu Eingriffen, die nicht nötig gewesen wären.

Wenn Sie zustimmen wollen

Nichts spricht dagegen. Achten Sie nur darauf, dass die drei Dinge oben erfüllt sind — und fragen Sie zusätzlich:

Wenn schon abgerechnet wurde Wurde eine Selbstzahlerleistung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung erbracht und berechnet, ist die Forderung angreifbar. Wenden Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung, an die Verbraucherzentrale oder an Ihre Krankenkasse — alle drei beraten dazu kostenlos. Sie können sich außerdem an die zuständige Ärztekammer wenden, wenn Sie den Eindruck hatten, unter Druck gesetzt worden zu sein.

Häufige Fragen

Was steht mir vor einer Selbstzahlerleistung zu?

Drei Dinge: eine Aufklärung über Nutzen, Risiken und Alternativen einschließlich der Alternative, nichts zu tun; ein schriftlicher Vertrag mit Preis vor der Leistung; und Bedenkzeit — Sie müssen sich nicht im Termin entscheiden. Ohne schriftliche Vereinbarung muss die Rechnung im Streitfall nicht bezahlt werden.

Sind IGeL grundsätzlich unseriös?

Nein. Manche sind im Einzelfall sinnvoll, andere sind Wunschleistungen, wieder andere haben einen zweifelhaften Nutzen. Entscheidend ist nicht die Leistung selbst, sondern ob Sie in der Lage waren, informiert zu entscheiden. Die unabhängige Bewertung durch den Medizinischen Dienst stuft allerdings einen erheblichen Teil der geprüften Leistungen als unklar oder tendenziell negativ ein.

Wie sage ich höflich ab?

„Ich überlege es mir und melde mich.“ Das ist eine vollständige Antwort, und mehr braucht es nicht — Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Nützlich ist außerdem die Rückfrage, warum die Kasse die Leistung nicht übernimmt: Manchmal liegt es an der Datenlage, manchmal an fehlender Notwendigkeit im konkreten Fall.

Was frage ich, wenn ich zustimmen möchte?

Drei Fragen helfen: Was ändert sich für mich, je nachdem wie das Ergebnis ausfällt — wenn sich nichts ändert, ist der Nutzen fraglich. Was passiert bei einem auffälligen Befund. Und wie oft ist der Befund fälschlich auffällig — bei seltenen Erkrankungen sind die meisten auffälligen Ergebnisse falsch positiv.

Bleiben meine Angaben zu dem Angebot auf diesem Gerät?

Ja. Die Einordnung läuft mit JavaScript in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert — es erfährt niemand, dass Sie ein Angebot geprüft haben.

Grundlagen und Quellen
Die Anforderungen an Aufklärung, schriftliche Vereinbarung vor Leistungserbringung und die Unzulässigkeit einer Koppelung an die kassenärztliche Behandlung ergeben sich aus dem Behandlungsvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Gebührenordnung für Ärzte und den Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu individuellen Gesundheitsleistungen. Die Nutzenbewertungen einzelner Selbstzahlerleistungen stammen vom Medizinischen Dienst. Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung, der Verbraucherzentralen und der Krankenkassen sind kostenfrei.

Was dieser Rechner nicht leistet: er ist keine Rechtsberatung und bewertet keine einzelne Leistung. Er prüft, ob die Bedingungen für eine informierte Entscheidung erfüllt waren.

Zuletzt geprüft 7. September 2026 · Nächste Prüfung März 2027 · Veröffentlicht 7. September 2026

Die Rechner auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Ob eine Untersuchung in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Einzelheiten im medizinischen Haftungsausschluss.