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Kinderkrankentage

Die Tage gelten je Elternteil und je Kind — nicht je Familie. Und das Attest wird ab dem ersten Tag gebraucht.

Aktualisiert 7. September 2026 · Referenzwerte von 2026

Die Tage gelten je Elternteil und je Kind — nicht je Familie Elternteil A eigener Anspruch Elternteil B eigener Anspruch je Kind bis zu einer Obergrenze Nur für gesetzlich Versicherte — privat Versicherte haben keinen Anspruch. Und es braucht ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag.
Zwei Elternteile mit zwei Kindern haben vier Kontingente, begrenzt durch eine Obergrenze je Elternteil und Jahr.

Wer hat wie viele Tage?

Die Zahl der Tage wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Der Rechner zeigt die Struktur — die aktuelle Zahl nennt Ihre Krankenkasse.

Wählen Sie den Stand, den Ihre Kasse nennt

Wie der Anspruch aufgebaut ist

Kinderkrankengeld gibt es, wenn ein gesetzlich versichertes Kind unter zwölf Jahren betreut werden muss und keine andere Person im Haushalt das übernehmen kann. Der Aufbau ist dreistufig:

Die Zahl der Tage wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Diese Seite nennt deshalb bewusst keine feste Zahl — erfragen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse und tragen Sie ihn oben ein.

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Freistellung und Geld sind zweierlei. Der Anspruch, überhaupt zu Hause zu bleiben, ergibt sich aus dem Arbeitsrecht. Das Kinderkrankengeld ersetzt anschließend einen Teil des ausgefallenen Verdienstes und wird von der Krankenkasse gezahlt, nicht vom Arbeitgeber.

In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber die ersten Tage weiter — das steht im Arbeits- oder Tarifvertrag und ist häufig ausgeschlossen. Ist es ausgeschlossen, greift das Kinderkrankengeld.

Das Attest wird ab dem ersten Tag gebraucht. Anders als bei der eigenen Krankmeldung gibt es hier keine Karenztage: Für jeden Tag, an dem Sie das Kind betreuen, braucht die Kasse eine ärztliche Bescheinigung. Holen Sie sie gleich am ersten Tag — sie nachträglich zu bekommen, ist mühsam.

Wer keinen Anspruch hat

Privat Versicherte fallen heraus. Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; ist ein Elternteil oder das Kind privat versichert, besteht insoweit kein Anspruch. Dieser Punkt überrascht regelmäßig — er lässt sich nicht nachträglich reparieren, sondern nur vorher einplanen.

Was in solchen Fällen bleibt, ist der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch und, je nach Vertrag, eine Lohnfortzahlung. Klären Sie das im Zweifel vorher mit der Personalabteilung und nicht am Morgen, an dem das Kind Fieber hat.

Wenn die Tage nicht reichen

Diese Seite ist keine Rechtsberatung Sie bildet die Struktur ab. Die Zahl der Tage, die Höhe der Leistung und die genauen Voraussetzungen erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse — sie ist zuständig, die Auskunft ist kostenfrei, und die Regelungen haben sich in den letzten Jahren wiederholt geändert.

Häufige Fragen

Gelten die Tage je Familie oder je Elternteil?

Je Elternteil und je Kind. Zwei Elternteile mit zwei Kindern haben also vier Kontingente, nicht eines. Begrenzt wird das Ganze durch eine Obergrenze je Elternteil und Jahr, unabhängig von der Zahl der Kinder. Alleinerziehende erhalten die doppelte Zahl von Tagen, weil kein zweiter Elternteil einspringen kann.

Brauche ich sofort ein Attest?

Ja, ab dem ersten Tag. Anders als bei der eigenen Krankmeldung gibt es hier keine Karenztage: Für jeden Tag, an dem Sie das Kind betreuen, braucht die Kasse eine ärztliche Bescheinigung. Holen Sie sie gleich am ersten Tag — nachträglich ist das mühsam und manchmal gar nicht mehr möglich.

Ich bin privat versichert. Bekomme ich Kinderkrankengeld?

Nein. Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; ist ein Elternteil oder das Kind privat versichert, besteht insoweit kein Anspruch. Was bleibt, ist der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch und, je nach Arbeits- oder Tarifvertrag, eine Lohnfortzahlung. Klären Sie das vorher mit der Personalabteilung — nicht am Morgen, an dem das Kind Fieber hat.

Was, wenn meine Tage aufgebraucht sind?

Ein Elternteil kann Tage an den anderen abgeben, wenn beide Arbeitgeber zustimmen — dieser Weg wird häufig übersehen. Für Kinder mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung gilt die Begrenzung ohnehin nicht; dort besteht der Anspruch ohne Höchstdauer. Sprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Krankenkasse durch, bevor die Tage knapp werden.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft mit JavaScript in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Grundlagen und Quellen
Aufbau des Anspruchs auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, die Verdopplung für Alleinerziehende, die Obergrenze je Elternteil und Jahr sowie der unbegrenzte Anspruch bei lebensbegrenzend erkrankten Kindern ergeben sich aus dem Fünften Sozialgesetzbuch. Die Erforderlichkeit einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag und die Beschränkung auf gesetzlich Versicherte folgen denselben Vorschriften. Die Zahl der Tage wurde in den vergangenen Jahren mehrfach gesetzlich geändert.

Was dieser Rechner nicht leistet: er ist keine Rechtsberatung und nennt keine feste Tageszahl. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Krankenkasse; arbeitsrechtliche Fragen zur Freistellung klären Sie mit dem Arbeitgeber oder einer Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft 7. September 2026 · Nächste Prüfung März 2027 · Veröffentlicht 7. September 2026

Die Rechner auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine kinderärztliche Untersuchung. Maßgeblich sind die Eintragungen im gelben Heft und die Einschätzung Ihrer Praxis. Einzelheiten im medizinischen Haftungsausschluss.