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Kostenloser Mutterschutz-Rechner

Auf die sechs Wochen davor können Sie verzichten, auf die acht Wochen danach nicht. Und wenn das Kind früher kommt, werden die verlorenen Tage angehängt.

Schutzfristen berechnen

Nach dem Mutterschutzgesetz. Das tatsächliche Geburtsdatum tragen Sie erst ein, wenn es feststeht — vorher rechnet der Rechner mit dem Termin.

aus dem Mutterpass

verändert das Ende der Frist

Beides verlängert die Frist danach auf zwölf Wochen

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Zwei Fristen, zwei verschiedene Regeln

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin — Arbeiten ist dann nur auf ausdrücklichen Wunsch möglich, jederzeit widerruflich. Nach der Geburt gilt acht Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf. Kommt das Kind früher, werden die nicht genutzten Tage hinten angehängt. Der Kündigungsschutz gilt bis vier Monate nach der Geburt, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung Der Rechner bildet den Regelfall ab. Ob und wie die Fristen in Ihrem Fall gelten, hängt von Ihrem Beschäftigungsverhältnis und den Umständen ab. Verbindliche Auskunft geben die für den Mutterschutz zuständige Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes, Ihre Krankenkasse und bei arbeitsrechtlichen Fragen eine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich in den sechs Wochen vor dem Termin arbeiten?

Ja, wenn Sie es ausdrücklich wollen; die Erklärung ist jederzeit widerrufbar.

Was passiert, wenn mein Kind vor dem Termin kommt?

Die nicht genutzten Tage der Vorfrist werden nach der Geburt angehängt.

Muss ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen?

Eine Pflicht besteht nicht, aber ohne Kenntnis greifen die Schutzvorschriften nicht.

Wie lange gilt der Kündigungsschutz?

Bis vier Monate nach der Geburt — wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß oder es binnen zwei Wochen nach einer Kündigung erfährt.

Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich hier gerechnet habe?

Nein. Alles läuft nur in Ihrem Browser; nichts wird gesendet oder gespeichert.

Grundlagen und Quellen

Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Veröffentlicht
7. September 2026
Zuletzt geprüft
7. September 2026
Nächste Prüfung
März 2027

Die Rechner auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine ärztliche oder hebammliche Betreuung. Maßgeblich sind die Eintragungen in Ihrem Mutterpass. Einzelheiten im medizinischen Haftungsausschluss.