Kostenloser Krankschreibungs-Check
„Die Praxis meldet mich schon krank“ ist die folgenreichste Fehlannahme seit der elektronischen Umstellung.
Ihre Situation
Zwei Pflichten werden oft verwechselt: melden und nachweisen.
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Zwei Pflichten, die ständig verwechselt werden
Die Praxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch — die Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber bleibt aber bei Ihnen: unverzüglich, am ersten Tag. Ein Attest ist gesetzlich ab dem vierten Kalendertag nötig, der Arbeitgeber darf es ab dem ersten verlangen. Sechs Wochen Entgeltfortzahlung je Erkrankung, danach Krankengeld. Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Krank im Urlaub mit Attest: die Tage gibt es zurück.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Arbeitgeber noch selbst informieren?
Ja — die elektronische Übermittlung ersetzt die Anzeigepflicht nicht.
Ab wann brauche ich ein Attest?
Gesetzlich ab dem vierten Kalendertag, auf Verlangen ab dem ersten.
Darf ich krankgeschrieben das Haus verlassen?
In aller Regel ja, wenn es die Genesung nicht verzögert.
Was passiert nach sechs Wochen?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, das unter dem bisherigen Netto liegt.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Rechnung läuft im Browser; nichts wird gesendet oder gespeichert. Nach dem Schließen des Tabs sind die Eingaben weg.
Grundlagen und Quellen
Entgeltfortzahlungsgesetz; elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Veröffentlicht
- 7. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. September 2026
- Nächste Prüfung
- März 2027
Die Rechner auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine fachliche Beratung. Bei baulichen Fragen entscheidet die Beurteilung vor Ort. Einzelheiten im Haftungsausschluss.