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Kostenloser Krankschreibungs-Check

„Die Praxis meldet mich schon krank“ ist die folgenreichste Fehlannahme seit der elektronischen Umstellung.

Ihre Situation

Zwei Pflichten werden oft verwechselt: melden und nachweisen.

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Stand der Angaben Fristen, Beträge und Verfahren in diesem Bereich ändern sich regelmäßig. Nehmen Sie die Angaben hier als Orientierung und lassen Sie sich den aktuellen Stand von Ihrer Krankenkasse bestätigen — das ist kostenlos. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Zwei Pflichten, die ständig verwechselt werden

Die Praxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch — die Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber bleibt aber bei Ihnen: unverzüglich, am ersten Tag. Ein Attest ist gesetzlich ab dem vierten Kalendertag nötig, der Arbeitgeber darf es ab dem ersten verlangen. Sechs Wochen Entgeltfortzahlung je Erkrankung, danach Krankengeld. Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Krank im Urlaub mit Attest: die Tage gibt es zurück.

Wenn es dem Kind gilt Für die Betreuung eines kranken Kindes gibt es eine eigene Bescheinigung und eine eigene Leistung der Krankenkasse — nicht die Krankschreibung für Sie selbst. Die Zahl der Tage pro Kind und Jahr wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert; fragen Sie deshalb den aktuellen Stand bei Ihrer Kasse ab. Lassen Sie sich die Bescheinigung in der kinderärztlichen Praxis ausstellen, auch wenn Sie den Tag ohnehin freinehmen könnten — sie ist die Grundlage für alles Weitere.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Arbeitgeber noch selbst informieren?

Ja — die elektronische Übermittlung ersetzt die Anzeigepflicht nicht.

Ab wann brauche ich ein Attest?

Gesetzlich ab dem vierten Kalendertag, auf Verlangen ab dem ersten.

Darf ich krankgeschrieben das Haus verlassen?

In aller Regel ja, wenn es die Genesung nicht verzögert.

Was passiert nach sechs Wochen?

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, das unter dem bisherigen Netto liegt.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Rechnung läuft im Browser; nichts wird gesendet oder gespeichert. Nach dem Schließen des Tabs sind die Eingaben weg.

Grundlagen und Quellen

Entgeltfortzahlungsgesetz; elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Veröffentlicht
7. September 2026
Zuletzt geprüft
7. September 2026
Nächste Prüfung
März 2027

Die Rechner auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine fachliche Beratung. Bei baulichen Fragen entscheidet die Beurteilung vor Ort. Einzelheiten im Haftungsausschluss.